top of page

Das CORONAVIRUS

Kreditprogramm der KfW

Eckpunkte KFW Unternehmerkredit Sonderprogramm 2020:

 

  • Für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt tätig sind

  • Ausgabe und Kreditentscheidung über die Hausbank

  • Für Anträge bis 3,0 Mio. Euro nimmt die KfW keine eigene Risikoeinschätzung vor

  • Ausfallrisiko übernimmt bis zu 90% die KfW

  • Anträge können ab dem 23.3.2020 gestellt werden

  • Auszahlungen erfolgen ab dem 14.04.2020

  • Abruffrist 12 Monate, davon 6 Monate ohne Bereitstellungsprovision

  • Auf nicht abgerufene Mittel kann ohne Kosten verzichtet werden

  • Der Kredit kann für Betriebsmittel, Warenlager und/oder Investitionen genutzt werden

  • Höchstbetrag: 25% des Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten 2019 bzw. Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate

  • Höchstens ein tilgungsfreies Jahr

  • Zinssatz (KMU) mindestens 1,00% nominal p.a. und höchstens 1,46% nominal p.a.

 

Eckpunkte KFW Gründerkredit Sonderprogramm 2020:

 

  • Für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind

  • Die Unternehmen müssen über eine Unternehmenshistorie von mindestens 2 Jahren verfügen

  • Ausgabe und Kreditentscheidung über die Hausbank

  • Für Anträge bis 3,0 Mio. Euro nimmt die KfW keine eigene Risikoeinschätzung vor

  • Ausfallrisiko übernimmt bis zu 90% die KfW

  • Anträge können ab dem 23.3.2020 gestellt werden

  • Auszahlungen erfolgen ab dem 14.04.2020

  • Abruffrist 12 Monate, davon 6 Monate ohne Bereitstellungsprovision

  • Auf nicht abgerufene Mittel kann ohne Kosten verzichtet werden

  • Der Kredit kann für Betriebsmittel, Warenlager und/oder Investitionen genutzt werden

  • Höchstbetrag: 25% des Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten 2019 bzw. Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate

  • Höchstens ein tilgungsfreies Jahr

  • Zinssatz (KMU) mindestens 1,00% nominal p.a. und höchstens 1,46% nominal p.a.

 

Notwendige Unterlagen für die Beantragung der Darlehensmittel:

 

  • Jahresabschluss 2017 und 2018 (erforderlich)

  • BWA 12/2019 mit Summen- und Saldenliste (erforderlich)

  • Aktuelle Selbstauskunft (erforderlich, sofern bei Hausbank noch nicht vorhanden)

  • Erläuterung, aus welchen Gründen das Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist (z. B. Schließung, Umsatzeinbruch etc.)

  • Ermittlung des Finanzierungsbedarfs im worst-case / Liquiditätsplan für 2020 auf monatlicher Basis unter Berücksichtigung der aktuellen Prämissen und eventuell eingeleiteter Gegenmaßnahmen (z. B. Kurzarbeitergeld)

  • Rentabilitätsplanung 2020 (worst-case) und eine Planung für 2021 unter der Annahme eines regulären Geschäftsverlaufes (eventuell Zahlen des „normalen“ Geschäftsjahres zugrunde legen)

Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität:

  • Tilgungsaussetzung bei vorhandenen Darlehen

  • Absicherung von Exporten durch Garantien vom Bund

  • Stundung von Steuerzahlungen

  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Kurzarbeitergeld beantragen

  • Verlängerung der Zahlungsziele bei Lieferanten

  • Stundung von Mietzahlungen

  • Sind Sie gegen eine Betriebsschließung versichert? Bitte prüfen Sie Ihre Versicherung.

  • Bei Tätigkeitsverbot: Entschädigung beantragen (Beantragung beim Gesundheitsamt möglich)

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau

bottom of page