Das CORONAVIRUS
Kreditprogramm der KfW
Eckpunkte KFW Unternehmerkredit Sonderprogramm 2020:
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Für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt tätig sind
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Ausgabe und Kreditentscheidung über die Hausbank
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Für Anträge bis 3,0 Mio. Euro nimmt die KfW keine eigene Risikoeinschätzung vor
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Ausfallrisiko übernimmt bis zu 90% die KfW
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Anträge können ab dem 23.3.2020 gestellt werden
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Auszahlungen erfolgen ab dem 14.04.2020
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Abruffrist 12 Monate, davon 6 Monate ohne Bereitstellungsprovision
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Auf nicht abgerufene Mittel kann ohne Kosten verzichtet werden
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Der Kredit kann für Betriebsmittel, Warenlager und/oder Investitionen genutzt werden
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Höchstbetrag: 25% des Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten 2019 bzw. Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate
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Höchstens ein tilgungsfreies Jahr
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Zinssatz (KMU) mindestens 1,00% nominal p.a. und höchstens 1,46% nominal p.a.
Eckpunkte KFW Gründerkredit Sonderprogramm 2020:
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Für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind
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Die Unternehmen müssen über eine Unternehmenshistorie von mindestens 2 Jahren verfügen
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Ausgabe und Kreditentscheidung über die Hausbank
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Für Anträge bis 3,0 Mio. Euro nimmt die KfW keine eigene Risikoeinschätzung vor
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Ausfallrisiko übernimmt bis zu 90% die KfW
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Anträge können ab dem 23.3.2020 gestellt werden
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Auszahlungen erfolgen ab dem 14.04.2020
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Abruffrist 12 Monate, davon 6 Monate ohne Bereitstellungsprovision
-
Auf nicht abgerufene Mittel kann ohne Kosten verzichtet werden
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Der Kredit kann für Betriebsmittel, Warenlager und/oder Investitionen genutzt werden
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Höchstbetrag: 25% des Jahresumsatzes 2019, das doppelte der Lohnkosten 2019 bzw. Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate
-
Höchstens ein tilgungsfreies Jahr
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Zinssatz (KMU) mindestens 1,00% nominal p.a. und höchstens 1,46% nominal p.a.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung der Darlehensmittel:
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Jahresabschluss 2017 und 2018 (erforderlich)
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BWA 12/2019 mit Summen- und Saldenliste (erforderlich)
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Aktuelle Selbstauskunft (erforderlich, sofern bei Hausbank noch nicht vorhanden)
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Erläuterung, aus welchen Gründen das Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist (z. B. Schließung, Umsatzeinbruch etc.)
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Ermittlung des Finanzierungsbedarfs im worst-case / Liquiditätsplan für 2020 auf monatlicher Basis unter Berücksichtigung der aktuellen Prämissen und eventuell eingeleiteter Gegenmaßnahmen (z. B. Kurzarbeitergeld)
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Rentabilitätsplanung 2020 (worst-case) und eine Planung für 2021 unter der Annahme eines regulären Geschäftsverlaufes (eventuell Zahlen des „normalen“ Geschäftsjahres zugrunde legen)
Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität:
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Tilgungsaussetzung bei vorhandenen Darlehen
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Absicherung von Exporten durch Garantien vom Bund
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Stundung von Steuerzahlungen
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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Kurzarbeitergeld beantragen
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Verlängerung der Zahlungsziele bei Lieferanten
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Stundung von Mietzahlungen
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Sind Sie gegen eine Betriebsschließung versichert? Bitte prüfen Sie Ihre Versicherung.
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Bei Tätigkeitsverbot: Entschädigung beantragen (Beantragung beim Gesundheitsamt möglich)
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau